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Presseinformation Nr. 162.20 / 11.05.2020
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Zum Grünen Gesetzentwurf zur digitalen Arbeit in Gemeindevertretungen in Schleswig-Holstein sagt die kommunalpolitische Sprecherin der Landtagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen, Ines Strehlau:
Bislang fehlt es an einer Möglichkeit, in den Gemeindevertretungen Sitzungen und Beschlüsse auch digital herbeizuführen. Dabei ist klar, dass wir uns vorläufig auf einen Alltag unter der Corona-Pandemie einstellen müssen. Mitgliedern der Risikogruppe oder mit gefährdeten Angehörigen muss eine nachhaltige Möglichkeit gegeben werden, ihre Ämter verantwortungsbewusst auszuführen.
Daher legen wir Grünen heute einen Gesetzentwurf vor, der eine Beschlussfassung in den Kommunen auch digital ermöglicht, solange der Ausnahmezustand Corona anhält. Wir orientieren uns dabei an einem Gesetzentwurf aus Baden-Württemberg, auch andere Bundesländer wollen sich auf den Weg machen. Aus den Kommunen und den Kommunalen Spitzenverbänden wird uns der Bedarf für eine Regelung klar mitgegeben.
Bei digital herbeigeführten Entscheidungen ist es wichtig, dass die Öffentlichkeit, wie bei Sitzungen mit physischer Anwesenheit, nicht ausgeschlossen wird. Wir wollen auch in Zeiten von Corona keine Hinterzimmerpolitik. Onlineübertragung und möglichst barrierefreie Zugänglichkeit soll gewährleistet werden, genauso wie der Datenschutz.
Wir sind überzeugt, dass wir mit dem ITVSH und Dataport in der Lage sind, eine gute technische Lösung zu finden. Viele in den Gemeindevertretungen arbeiten schon mit Tablets und Videokonferenzen zur Beratung, es fehlt noch die Möglichkeit, Beschlüsse zu fassen. Damit die Entscheidungsbefugnis in den Kommunen nicht durch Eilentscheidungen permanent bei der Verwaltungsleitung bleibt, sehen wir in unserem Gesetzentwurf einen Weg, die Demokratie vor Ort zu stärken und die Entscheidungshoheit den gewählten Kommunalvertreter*innen wieder in die Hand zu geben. Damit können wir den Kommunalvertretungen digitales Arbeiten auch in Zeiten der Corona-Krise ermöglichen.
Wir sehen in unserem Gesetzentwurf auch die Möglichkeit einer finanziellen Unterstützung von Kommunalpolitiker*innen vor, die ihre eigenen Endgeräte für die kommunalpolitische Arbeit nutzen wollen. Diese gesetzliche Lücke zu schließen, war ein Wunsch aus der kommunalen Familie.
Wir nehmen den Gesetzentwurf jetzt mit in die Beratungen mit unseren Koalitionspartnern und mit den Kommunalen Landesverbänden. Unser Ziel ist es, den Gesetzentwurf im Juni zu beschließen.
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Schleswig-Holsteinischen Landtag
Claudia Jacob, Pressesprecherin
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