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Erfolg für die Grüne Kreistagsfraktion: Beauftragte*r für behinderte Menschen soll hauptamtlich werden

Bericht aus der Kreistagsitzung am 20. August 2020

Ö 8 Beauftragte*r für Menschen mit Behinderungen des Kreises Dithmarschen (Antrag der SPD-Kreistagsfraktion

Der Antrag lautet: „Der Kreistag möge beschließen: Die/ den Beauftragte*n für Menschen mit Behinderungen des Kreises Dithmarschen hauptamtlich zu besetzen.

Es gab eine intensive Diskussion, in denen die verschiedenen Positionen erläutert werden. CDU und FDP sprechen sich deutlich gegen eine Hauptamtlichkeit aus, doch auch die Argumente dafür werden nochmals klar benannt und begründet. Einige Abgeordnete der CDU/FDP sind diesen Argumenten gefolgt. Der Antrag wird angenommen.

Kerstin Hanert-Möller, Mitglied im Ausschuss Soziales, Gesundheit und Sport:

Wir Bündnis 90/Die Grünen unterstützen den Antrag zur Hauptamtlichkeit einer Beauftragten für Menschen so, wie wir schon damals bei der Ernennung von Frau Junge für eine Hauptamtlichkeit plädiert haben. Der Bericht von Frau Junge auf der letzten Kreistagssitzung zeigte eindrücklich die Fülle der Aufgaben und die Zeit, die dafür benötigt wird. Und die Aufgaben werden nicht weniger.

Die Umsetzung der UN Konventionen, dem nationalen Aktionsplan und dem Landesaktionsplan, dem Bundesteilhabegesetz, der Inklusion, der Barrierefreiheit und und und …. Wie möchten Menschen mit Behinderungen an der Gesellschaft teilhaben? Wie wollen sie wohnen, arbeiten und ihre Freizeit gestalten? Ein Aktionsplan für Dithmarschen muss entwickelt werden, um die Zukunft gemeinsam zu gestalten.

Es geht hier um Menschen, die Sinnes- oder Körper eingeschränkt, psychisch oder kognitiv schwach sind und die Gehör finden wollen und ein Sprachrohr brauchen. Und dieses Sprachrohr muss unabhängig und überparteilich sein. Sie muss für gute Arbeit auch bezahlt werden, sie muss hauptamtlich sein!

(Es gilt das gesprochene Wort)

Damit haben wir eine Forderung aus unserem Kommunalwahlprogramm erfolgreich umgesetzt
"...Wir GRÜNE fordern, dass diese Tätigkeit nicht wie aktuell vorgesehen ehrenamtlich, sondern hauptamtlich ausgeübt wird."


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