OV Region Heide

Kreisverband Dithmarschen

Heide, 21.8.2020

Diesen Eindruck könnte man gewinnen, wenn man sich den Kommentar von Volker Nielsen vom 19.8.20 in der DLZ zur Entscheidung des Petitionsausschusses durchliest. Dabei wurde dort nur festgestellt, dass planungsrechtlich bisher alles ordnungsgemäß gelaufen ist. Die alles entscheidende FFH-Prüfung steht noch aus. Sie wird darüber entscheiden, ob die bisher ausgegebenen Steuergelder umsonst waren oder ob Kommerz vor Naturschutz geht.

Was die Frage aufwirft, ob die FFH-Prüfung nicht am Anfang so gravierender Eingriffe stehen sollte. Der Ortsverband Region Heide unterstützt das Anliegen der Bürgerinitiative Naturschutz Speicherkoog (BINS) darin, dass keine Feriensiedlung in den Speicherkoog gehört. Wer als Urlauber Naturschutz genießen will, sollte in Meldorf herzlich zur Übernachtung empfangen werden und nicht von seltenen Vogelarten im Speicherkoog, die empört ihre Brutplätze wegen massiver Störungen verlassen werden.

 

Hier der Wortlaut der Presseerklärung der BINS:

Pressemitteilung vom 20.08.2020

BINS kämpft weiter

Auch nach der Ablehnung der Petition gegen die Ferienhaussiedlung im Speicherkoog will die Bürgerinitiative für Naturschutz im Speicherkoog (BINS) weiter gegen das Bauvorhaben mobilisieren. Der Eindruck, den das Kommunalunternehmen Tourismusförderung Speicherkoog (KU) mit seiner kürzlichen Bekanntgabe weiterer Planungshilfen für die Investorengruppe erweckt, dass das Projekt bald abgeschlossen sei, ist falsch.

„Noch ist kein Bebauungsplan in Kraft und die Umweltverträglichkeitsprüfung liegt nicht vor“, erklärte Wencke Lehmacher, Co-Sprecherin der BINS. „Und wenn sie veröffentlicht werden, werden wir sie rechtlich prüfen lassen.“ Derzeit werfe das KU schlecht ausgegebenem Geld nur weiteres Geld hinterher.

Ungewöhnlich wirkt, dass der Beschluss des Petitionsausschusses nun über die Zeitung öffentlich gemacht wurde, bevor auch nur die Petentin und Sprecherin der BINS Tanja Matthies davon offiziell Kenntnis bekommen hat. Überrascht von dem Ergebnis der Petition ist sie jedoch nicht, da sie bereits bei dem Anhörungstermin im Januar darauf hingewiesen worden war, dass es sich hier um eine Angelegenheit der kommunalen Selbstverwaltung handele.

Die Prüfungskompetenz des Petitionsausschusses ist daher begrenzt auf das bisherige Bauleitplanverfahren. „Die Ablehnung der Petition bedeutet nicht, dass die Pläne letztlich rechtmäßig sind. Das entscheidet sich erst in der letzten Stufe des Bebauungsplanverfahrens, das noch läuft“ erläutert Matthies. Und sie stellt abschließend fest: „Wir werden alle Möglichkeiten ausschöpfen, um die weiteren Übernachtungsmöglichkeiten zu verhindern.“

 


 



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