OV Büsum und Umgebung

Kreisverband Dithmarschen

Pressemitteilung: Zum EU-Aktionsplan Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei

Zum Aktionsplan Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei

Der Aktionsplan wurde von der EU-Kommission am 21. Februar 2023 im Auftrag des Europäischen Parlaments vorgelegt.

Ein wesentlicher Punkt in diesem Papier ist die Vorgabe, die grundberührende Schleppnetzfischerei bis 2030 in Schutzgebieten schrittweise einzustellen. Dieses betrifft stark die Fischerei im Nationalpark Wattenmeer, vornehmlich die Krabbenfischerei.

Das UNESCO-Weltnaturerbe Wattenmeer ist aus Naturschutzgründen und für den Tourismus in Dithmarschen von herausragender Bedeutung, gerade auch in der Nationalparkgemeinde Büsum. Wir GRÜNE fordern einen konsequenten Schutz dieser einzigartigen Landschaft und die Einhaltung des Nationalparkgesetzes, das in § 6 (2).2 festhält, dass „die Fischerei sich am Schutzzweck des Nationalparks zu orientieren“ hat (https://www.nationalpark-wattenmeer.de/wp-content/uploads/2020/03/Nationalparkgesetz-web.pdf).

Wir erkennen an, dass die regionale handwerkliche Fischerei ein traditionsreicher Wirtschaftszweig in Schleswig-Holstein ist, der zu unserer Identität als Küstenland insbesondere auch in Büsum und Dithmarschen gehört. Ebenso haben wir Verständnis für die existentiellen Sorgen der Betroffenen.

Wir möchten die Fischerei in der Nordsee zukunftsfähig machen und gleichzeitig einen effektiven Schutz sensibler Gebiete im Wattenmeer und den Küsten- und Meeresgebieten erreichen. Dafür ist neben technischen Innovationen eine intensivere Abstimmung mit den Schutzbestrebungen sowie den konkurrierenden Nutzungen unabdingbar. Wir schließen uns den Verabredungen im geltenden Koalitionsvertrag zwischen CDU und Grünen an (https://www.cdu-sh.de/sites/www.cdu-sh.de/files/koalitionsvertrag_2022-2027_.pdf): „Die regionale, traditionelle Krabbenfischerei soll erhalten bleiben. Wir werden im Kontext der Biodiversitätsstrategie kurzfristig eine Initiative zur nationalparkverträglichen Ausgestaltung der Krabbenfischerei im Dialog mit Fischerei- und Naturschutzverbänden, insbesondere der Krabbenfischerei, starten und für die Krabbenfischerinnen und -fischer einen Zukunftspakt schließen.“ (S. 145).

Die Entscheidungen zur Umsetzung des oben genannten „Fischereipaktes“ in der Bundesrepublik werden von den gewählten Vertreterinnen und Vertretern der Ampelregierung auf Bundesebene und der schwarz-grünen Landesregierung in Schleswig-Holstein getroffen. Der Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (https://www.bmel.de/SharedDocs/Meldungen/DE/Presse/2023/230317-agrarrat.html) hat sich ebenso wie die Bundestagsabgeordnete Christina Johanne Schröder (https://www.gruene-bundestag.de/presse/pressestatements/christina-johanne-schroeder-zur-fischerei-in-der-eu-und-zukunftsaussichten) für den Erhalt und die nachhaltige Weiterentwicklung der Krabbenfischerei und gegen das vorgeschlagene pauschale Verbot von Grundschleppnetzen ausgesprochen.

Für diesen Dialog zum Zukunftspakt ist es wichtig, dass sich gerade auch vor Ort in Büsum alle Akteure im demokratischen Spektrum zu einem sachlichen Diskurs zusammenfinden und für alle tragfähige Lösungen suchen, anstatt sich populistischer Polemik im Netz und in der analogen Realität zu bedienen. Die Einrichtung eines „Runden Tisches“ unter Beteiligung aller relevanten Akteure kann hier zu einer Versachlichung und Diskussion auf Augenhöhe im Hinblick auf konstruktive Lösungen beitragen.

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