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23./24. März 2019 - Beschluss des Landesparteitages zum Thema Wolf

Mit sehrgroßer Mehrheit wurde der nachfolgende Antrag vom Landesparteitag am 23./24. März 2019 in Bad Bramstedt beschlossen:

Ja zum Wolf und zum Wolfsmanagement

Der Wolf ist zurück in Schleswig-Holstein. Noch sind es einzelne Tiere und niemand weiß vorherzusagen, wie sich ihre Zahl weiter entwickelt. Auf der einen Seite ist der Wolf als heimisches Wildtier streng geschützt, weil sein Bestand noch immer nicht als gesichert angesehen wird. Auf der anderen Seite kann er zum Problem für Tierhalter*innen werden, die ihre Tiere auf der Weide halten. Wir Grüne nehmen die Sorgen und Ängste der Menschen sehr ernst. Wir wollen den Artenschutz für seltene Tiere und setzen uns zugleich dafür ein, dass es mehr Aufklärung und Monitoring einerseits und Unterstützung für die Tierhalter*innen andererseits gibt.

Wir müssen als Gesellschaft lernen, mit dem Wolf und anderen wilden Tieren zu leben. Dort wo es zu Konflikten kommt, brauchen wir rechtssichere Lösungen. Auch unter den geltenden Rechtsvorschriften können Wölfe, die dem Menschen gefährlich werden oder die sich auf Weidetiere als Beute spezialisieren, zum Abschuss freigegeben werden. Das ist auch richtig so. Wir brauchen also keine neuen Gesetze, sondern müssen uns darauf verständigen, wie diese anzuwenden sind.

Wer eine sachliche Debatte fordert, muss auch selbst sachlich bleiben. Sogenannte wolfsfreie Gebiete kann es schon deshalb nicht geben, weil kein Mensch weiß, wo der Wolf als nächstes auftaucht. Solche Forderungen helfen weder den Tierhalter*innen, noch dienen sie der Sache. Sie sind populistisch und streuen den Menschen Sand in die Augen. Das gleiche gilt für spezielle Schutzgebiete für den Wolf.

Wir Grüne haben uns immer dafür stark gemacht, Artenschutz und Weidetierhaltung nicht gegeneinander auszuspielen. Herdenschutzmaßnahmen und Wolfsmanagement sollen die Weidetierhalter*innen unterstützen. Wo dies nicht ausreicht und einen Wolf nicht dauerhaft von Menschen und Nutz- und Haustieren abhält, ist eine Ausnahmegenehmigung für die Tötung des Wolfes nach Naturschutzrecht möglich.

Die Weidehaltung von Schafen, Rindern und Pferden prägt unsere Landschaft und Kultur und ist in vielen Fällen auch für den Natur- und Artenschutz wichtig. Durch den Wolf kann sich diese Form der Tierhaltung verändern. Wir Grüne wollen die Koexistenz von Wolf und Weidetieren sichern. Die erforderliche Anpassung der Tierhaltung(wie z. B. Zäune, Hunde, Mehraufwand bei der Hütung der Tiere), die vor Schäden durch den Wolf schützt, muss finanziell erstattet werden.

Die Landtagsfraktion wird gebeten, sich dafür einzusetzen, dass die Schafhaltung an Deichen und im Hinterland (Winterweide) besonders unterstützt wird. Als mögliche Maßnahmen kommen u.a. Pachterlass für die beweideten Flächen oder spezielle Landschaftspflegeverträge mit den Schafhalter*innen in Betracht, die die Schafhaltung finanziell absichern.

Wölfe müssen Wildtiere bleiben. Sollten Wölfe problematisches (mehr als zweimaliges Überspringen von wolfsabweisenden Zäunen) oder nicht artgerechtes Verhalten (zu große Annäherung an Menschen) zeigen, muss es eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss geben. Eine Betäubung und Verbringung in Wildgehege ist nicht tierschutzgerecht, weil wilde Tiere in Gefangenschaft nicht artgerecht gehalten werden können.

Der Wolf steht europaweit und in Deutschland so lange unter dem besonderen Schutz der Berner Konvention und der FFH-Richtlinie, bis er einen „guten Erhaltungszustand“ erreicht hat. Wann dieser erreicht ist, muss fachlich und nicht politisch entschieden werden.

Eine Aufnahme ins Jagdrecht lehnen wir zum jetzigen Zeitpunkt ab. Nötigenfalls erforderliche Abschussgenehmigungen würden sich dadurch verzögern. Die jagdliche Regulierung der Wölfe in Schweden widerspricht dem EU-Recht und wird mittlerweile von der EU aktiv geahndet.

Für ein langfristiges konfliktarmes Zusammenleben mit dem Wolf ist es erforderlich

       die Weidetierhaltung gebietsweise vorbeugend anzupassen,

       das Entstehen von auffälligem Wolfsverhalten zu vermeiden,

       angemessene Entschädigungen für Wolfsschäden zu zahlen,

       problematische Einzelwölfe nach den bundesweiten Managementvorgaben zu identifizieren und im Einzelfall in letzter Konsequenz zu töten.

       Das Wolfsmanagement ist ein „lernendes System“. Niemand weiß heute, wie sich die Population der Wölfe in SH entwickelt. Deshalb muss das Wolfsmanagement unter Berücksichtigung regionaler Besonderheiten laufend angepasst werden. Tierhalter*innen und Naturschutzverbände sollen bei der Weiterentwicklung eng eingebunden werden.

 



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