OV Büsum und Umgebung

Kreisverband Dithmarschen

12. März 2020 - Professionelle und hauptamtliche Schutzgebietsbetreuung für den Speicherkoog

Nach einem Treffen der Ortsvorstände, des Kreisvorstands und der Kreistagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen Dithmarschen zu der Situation der Koniks im Speicherkoog fordern wir eine professionelle Schutzgebietsbetreuung für das gesamte Gebiet des Speicherkoog.

Nach aktuellem Stand sind bisher zwölf der Koniks, die im Speicherkoog Dithmarschen gehalten wurden, verendet. Grund dafür war eine unzureichende Betreuung durch den NABU. Inzwischen hat die Staatsanwaltschaft nach mehreren Strafanzeigen ein Ermittlungsverfahren wegen Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz aufgenommen, die Tiere wurden beschlagnahmt und letztendlich waren von über 70 Tieren nur noch elf Stuten stabil genug, um im Speicherkoog bleiben zu können. Es ist davon auszugehen, dass diese Stuten zumindest zum Teil noch tragend sind, so dass auch hier eine engmaschige Beobachtung und sachkundige Zufütterung notwendig ist. Wir möchten uns bei allen Helfern und Helferinnen bedanken, die spontan bei der Sicherung der betroffenen Tiere unterstützt haben. Unser Dank gilt auch allen Beobachtern und Beobachterinnen, die auf die Situation der Koniks aufmerksam gemacht haben. Die Haltung von Weidetieren in diesem Teil des Naturschutzgebietes ist notwendig, um seltenen Vogelarten ein geeignetes Brutbiotop zu gewährleisten. Dafür sind Koniks wegen ihrer Robustheit und Genügsamkeit besonders geeignet. Das wiederum bedeutet aber nicht, dass man sich nicht um sie kümmern muss. Wie alle in Gefangenschaft gehaltenen Tiere unterliegen auch die Koniks im Speicherkoog dem Tierschutzrecht und dem Veterinärrecht. Auch für sie gelten Schutzregeln, die eine verantwortliche Tierhaltung beachten und einhalten muss. Zu den Regeln gehört in allererster Linie eine ausreichende Versorgung mit Futter und Wasser, eine regelmäßige Kontrolle - insbesondere der Hufe -, eine Parasitenprophylaxe und natürlich auch eine tägliche Sichtkontrolle der Tiere. Bei auffälligem Verhalten müssen Tiere ggf. eingefangen, untersucht und bei Bedarf behandelt werden. Zudem müssen einjährige Hengste regelmäßig aus der Herde entnommen werden, um Inzuchten zu vermeiden. Für all diese Maßnahmen muss eine geeignete und funktionsfähige Fanganlage vorgehalten werden. Nach den vorliegenden Fakten ist der NABU als Tierhalter für die Einhaltung der oben genannten Regeln in der Verantwortung. Die aktuelle Situation hat leider gezeigt, dass er diese Schutzvorschriften zumindest grob fahrlässig missachtet hat. Kritik an der Schutzgebietsbetreuung des NABU im Speicherkoog wurde auch in anderen Zusammenhängen geäußert. Es ist offensichtlich, dass eine ehrenamtliche Betreuung nicht ausreicht, um allen hier vorhandenen Aufgaben aus Tier- und Naturschutzsicht gerecht werden zu können. An anderer Stelle wie z. B. im Katinger Watt und in der Geltinger Birk leistet der NABU mit hauptamtlicher Betreuung gute Arbeit. Vor diesem Hintergrund fordern die Dithmarscher Grünen, eine professionelle und hauptamtliche Schutzgebietsbetreuung für den gesamten Speicherkoog Dithmarschen zu implementieren.

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