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26. Januar 2019 Für die Streichung des §219a StGB!

 

Für die Streichung des §219a StGB!

Am 26.01. war der bundesweite Aktionstag "Jetzt erst Recht! Körperliche und sexuelle Selbstbestimmung sind nicht verhandelbar!" Auch wir als Grüne Jugend Dithmarschen haben uns an dem Aktionstag beteiligt, denn die Kriminalisierung von Ärzt*innen muss aufhören! Im 21. Jahrhundert muss es endlich möglich sein, dass Frauen Informationen zu Schwangerschaftsabbrüchen frei zugänglich sind.

Deswegen fordern wir: #wegmit219a #keinekompromisse #meinbauchgehörtmir

Text §219a Strafgesetzbuch (StGB):

§ 219a Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft

(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise 1. eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs oder 2. Mittel, Gegenstände oder Verfahren, die zum Abbruch der Schwangerschaft geeignet sind, unter Hinweis auf diese Eignung anbietet, ankündigt, anpreist oder Erklärungen solchen Inhalts bekanntgibt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Absatz 1 Nr. 1 gilt nicht, wenn Ärzte oder auf Grund Gesetzes anerkannte Beratungsstellen darüber unterrichtet werden, welche Ärzte, Krankenhäuser oder Einrichtungen bereit sind, einen Schwangerschaftsabbruch unter den Voraussetzungen des § 218a Abs. 1 bis 3 vorzunehmen.

(3) Absatz 1 Nr. 2 gilt nicht, wenn die Tat gegenüber Ärzten oder Personen, die zum Handel mit den in Absatz 1 Nr. 2 erwähnten Mitteln oder Gegenständen befugt sind, oder durch eine Veröffentlichung in ärztlichen oder pharmazeutischen Fachblättern begangen wird.



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