BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Kreisverband Dithmarschen

4. Februar 2020 - Pressemitteilung des OV Region Heide DLZ-Artikel "Verhänginsvoller Fernsehbeitrag" (bitte klicken)

Fast 900 Euro soll Tanja Matthies als Sprecherin der Bürgerinitiative für den Naturschutz im Speicherkoog dafür zahlen, dass Sie mit einem Fernsehteam des NDR vor Ort deutlich machen konnte, wie empfindlich geschützte Vogelarten auf die Annäherung von Menschen reagieren. Im Zuge der Bemühungen um eine Petition zur Verhinderung des geplanten Baues einer Ferienwohnungsanlage direkt zwischen zwei Naturschutzgebieten waren die Journalisten auf die Naturschützer aufmerksam geworden und hatten berichtet. Diesen Fernsehbericht nahm nun der Kreis Dithmarschen als untere Naturschutzbehörde zum Anlass, gegen die engagierte Naturschützerin ein ungewöhnlich hohes Bußgeld zu verhängen. Angezeigt hatte diesen Vorgang der vor Ort zuständige Gebietsbetreuer des NABU.

Pikanter Hintergrund dieser Posse: Tanja Matthies und die Bürgerinitiative hatten während der vergangenen Monate sowohl den NABU als auch die untere Naturschutzbehörde mehrfach scharf dafür kritisiert, dass sie gegen die erheblichen Verstöße gegen das geltende Naturschutzrecht in den vergangenen Jahren nichts unternommen hatten. Darüber hinaus waren sowohl der NABU als auch die zuständigen MitarbeiterInnen der Naturschutzbehörde wegen der erheblichen Vollzugsdefizite vor Ort und der allzu offensichtlichen Bereitschaft, den touristischen Ausbau inmitten des EU-Vogelschutzgebietes zuzulassen, auch seitens der Kommunalpolitik kritisiert worden. Die Dithmarscher Grünen hatten daraufhin einen sofortigen Stopp aller weiteren Bauplanungen gefordert. Nun reagieren NABU und Naturschutzbehörde massiv und versuchen offenbar gemeinsam, unliebsame Kritiker aus den Reihen der Bürgerinitiative einzuschüchtern oder gar mundtot zu machen.

Der Ortsverband Region Heide von B90/Die Grünen, der sich frühzeitig und nachdrücklich gegen jede Erweiterung der touristischen Nutzung ausgesprochen hatte, kritisiert das offenbar konzertierte Vorgehen zwischen NABU und Behörde scharf. Es dürfe nicht angehen, so heißt es in einer Pressemitteilung, dass gerade diejenigen, die sich selbstlos und ohne jeden Eigennutz für den Artenschutz im Speicherkoog einsetzen, nun in völlig unverhältnismäßig gravierender Form bestraft würden, nur weil der NABU und die Behörde Kritiker auf diese Weise abschrecken möchten. Das im Bußgeldrecht geltende Opportunitätsprinzip sei seitens der Behörde grob missbräuchlich verletzt worden.

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