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23. März 2020 - Corona-Virus - aktuelle Regelungen

Bund und Länder haben sich auf ein umfangreiches Kontaktverbot geeinigt. Wie Bundeskanzlerin Merkel betont hat: Die Vorgaben sind keine Empfehlungen -sie sind verpflichtend. Nach wie vor ist es wichtig, dass wir alle auf Abstand gehen, um das Corona Virus einzudämmen. Schließlich tun wir das für unsere Mitmenschen, vielleicht auch für unsere Liebsten, die eventuell zu einer Risikogruppe gehören. Jede erkrankte Person soll medizinisch gut versorgt werden können. Dafür bleiben wir #zuhause

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  • Soziale Kontakte sollten weitgehend reduziert werden.
  • Im öffentlichen Raum gilt ein Mindestabstand von 1,5m.
  • Maximal 2 Personen dürfen sich im öffentlichen Raum aufhalten, es sei denn, es handelt sich um Angehörige oder Personen des eigenen Hausstands.
  • Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, die Teilnahme an erforderlichen Terminen und Bewegung im Freien sind weiterhin möglich.
  • Feiern in Gruppen - privat und öffentlich - sind verboten.
  • Gastronomiebetriebe werden geschlossen, die Mitnahme von Speisen und Getränken ist weiterhin gestattet. Viele Betriebe bieten Lieferservices an.
  • Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege werden geschlossen. Ausnahmen: medizinisch notwendige Dienste
  • Die Maßnahmen gelten für mindestens zwei Wochen.



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