Es reicht

Windmühlen in Dithmarschen
Im Landesentwicklungsplan (LEP 2009), der im Entwurf vorliegt, befinden sich viele Ungereimtheiten.
Die Verwaltung des Kreises Dithmarschen hat einen Vorschlag vorgelegt, den LEP 2009 mit guten Gründen abzulehnen. Bündnis90/Die Grünen in Dithmarschen sind der Meinung, dass auch das Thema Windenergie in der Planung erheblich zu kurz kommt. Darüber hinaus wird ignoriert, dass bereits 800 Anlagen in Dithmarschen installiert sind und von Repowering keine Spur erkennbar ist.
Aus diesem Grund haben wir einen Zusatz beantragt, der klar stellen soll, dass Dithmarschen nicht das regenerative Feigenblatt des Landes ist, hinter dem sich alles unterbringen lässt, was der Rest des Landes nicht haben will.
Hier der Wortlaut:
Der Kreistag möge beschließen:
In der „Anlage zur Stellungnahme des Kreises Dithmarschen zum Entwurf des Landesentwicklungsplanes (LEP) 2009"
wird unter „Zu Ziffer 7.5.2 Windenergie" der vorhandene Text wie folgt geändert (Änderungen fett kursiv markiert):
Windenergie ohne Ende ?
(1) Der Kreis Dithmarschen begrüßt die vom Land beabsichtigte maßvolle Erweiterung der Windenergieeignungsflächen in allen Kreisen des Landes als wichtige Perspektive für die weitere Nutzung der Windenergie in der Region. Dabei muss es das Ziel sein, Eignungsgebiete insbesondere in den Kreisen des Landes einzurichten, die bisher kaum welche ausgewiesen haben.. …Das raumordnerische Ziel zum Repowering von Altanlagen unabhängig vom Altstandort (Absatz 14) kann nur bei Anlegung eines strengen Maßstabs verfolgt werden, um eine künftige Siedlungspolitik der Gemeinden oder eine touristische Nutzung in der Fläche nicht zu erschweren. Im Zweifel ist auf die Erneuerung alter Anlagen außerhalb der Eignungsflächen zu verzichten. Flächen, auf denen Windkraftanlagen außerhalb von Eignungsgebieten stehen, sollen nicht als Eignungsgebiete in die Regionalpläne (Absatz 15) übernommen werden können.
(2) Das raumordnerische Ziel, Windenergieanlagen für die industriell-gewerbliche Entwicklung und Erprobung ausnahmsweise auch außerhalb von Eignungsgebieten zuzulassen (Absatz 16), kann nur unter der Maßgabe erwogen werden, dass durch meteorologische Fachgutachten nachgewiesen wird, dass die atmosphärischen Bedingungen am vorgesehenen Erprobungsstandort denen am vorgesehenen künftigen Aufstellungsort der Windkraftanlage weitestgehend entsprechen.
Begründung zu (1)
Sachverhalt:
Der Kreis Dithmarschen ist mit 38 ausgewiesenen Eignungsflächen mit 19,5 Quadratkilometern Fläche (Kreisfläche 1.405 qkm) der Kreis mit dem höchsten Anteil an Eignungsräumen an der Kreisfläche (1,39 Prozent). Die nächstfolgenden Kreise Ostholstein, Nordfriesland und Steinburg erreichen jeweils um die 0,8 Prozent Eignungsfläche bezogen auf ihre Kreisflächen.
Flächenkreise wie Rendsburg-Eckernförde (12 Eignungsräume mit 2,46 qkm Fläche, 0,11 Prozent der Kreisfläche) oder Segeberg (6 Eignungsräume mit 0,89 qkm Fläche, also 0,06 Prozent der Kreisfläche) zeigen aber, wie wenig das heute nutzbare Flächenpotential des Landes für Windkraft in anderen Kreisen tatsächlich genutzt wurde. In Dithmarschen wurde dabei unseres Erachtens des Guten zuviel getan:
In Dithmarschen standen am Ende des Jahres 2007 nach Angabe der Firma Enercon 788 Windkraftanlagen, das sind ca. 31 Prozent aller Windkraftanlagen in Schleswig-Holstein (Bestand 2.565 Ende 2007) bei einem Anteil der Kreisfläche an der Landesfläche (15.799 qkm) von etwa 8,9 Prozent. In Dithmarschen befinden sich etwa 30 Prozent der vorhandenen Windkraftanlagen außerhalb der Eignungsgebiete (nach Angabe der Kreisverwaltung von 2004 waren das 240 Windkraftanlagen).
Insgesamt dürfen wir für Ende des Jahres 2008 nach Angaben des Bundesverbandes Windenergie e.V. für Dithmarschen mit rund 800 bestehenden Windkraftanlagen rechnen.
Die Eignungszonen Dithmarschens befinden sich mit zwei Ausnahmen alle in der Marsch mit Schwerpunkt zwischen der Nordseeküste und der B 5. Die Standorte der Anlagen außerhalb der -Eignungszonen befinden sich (mit einigen Ausnahmen bei Brunsbüttelkoog) alle westlich der B 5 zwischen den Eignungszonen (siehe auch die beiden beigefügten Karten der Standorte).
Nach den noch geltenden Runderlassen des Landes (bis 31. Dezember 2009) muss jede Windkraftanlage mindestens das 3,5fache ihrer Höhe als Abstand zur nächsten Wohnbebauung einhalten, zu touristischen Objekten sogar das 10fache.
Nach Auslaufen der Runderlasse des Landes wird im Dezember 2009 die gesetzliche Grundlage für Abstände zu Windkraftanlagen im Wesentlichen das UVP-Gesetz (Umwelt-Verträglichkeits-Prüfung) des Bundes sein, das zur Einbehaltung des vorgeschriebenen Lärmpegels eine Regelentfernung von 350 bis 550 m zur nächsten Wohnbebauung aufgrund der „Technischen Anweisung Lärm" (TA Lärm) vorschreibt (so das Umweltamt Schleswig).
Das bedeutet, dass bei bereits vorhandenen oder noch zu errichtenden Windkraftanlagen innerhalb dieses Abstandes keine Bauwerke für die menschliche Nutzung errichtet werden können oder vorhanden sein dürfen und zwar solange, wie die Windkraftanlage steht (20 Jahre und mehr). Andere Nutzungen als Beweidung oder Ackerbau kommen praktisch nicht in Frage.
Die genannten Abstandsregelungen ergeben so für jede vorhandene Windkraftanlage einen Flächenbedarf für ihre Sicherheitszone von mindestens 40 Hektar, bei Anlagen von z.B. 180 m Höhe von rund 125 Hektar (nach der noch geltenden Rechtslage).
Rechnen wir mit 40 Hektar pro bestehender Windkraftanlage, so erhalten wir einen theoretischen Flächenbedarf von 40 x 800 = 32.000 Hektar (gleich 320 qkm). Da die Standorte von Windkraftanlagen aber erfahrungsgemäß in Windparks sehr oft verschachtelt sind, sollten wir etwa ein Drittel bis die Hälfte des theoretischen Flächenbedarfs für eine realistische Schätzung halten. Das bedeutet aber, dass sehr wesentliche Teile des Kreisgebiets schon jetzt für jeden Planungsansatz verloren sind, weiterer Flächenverbrauch würde das noch verschlimmern.
Schlussfolgerungen zu (1):
- Durch den enormen Flächenverbrauch von Windkraftanlagen gerade der touristisch nutzbaren Flächen im Küstenbereich ist die Planung der touristischen Weiterentwicklung des Kreises Dithmarschen schon jetzt schwerwiegend beeinträchtigt.
- Das Ziel muss also sein, die Anzahl vorhandener alter Anlagen außerhalb der Eignungszonen zu reduzieren ohne sie zu ersetzen. Insbesondere darf es nicht zu Einführung neuer Eignungszonen durch die „Eingemeindung" alter Anlagen kommen, da das zu einer fast flächendeckenden Umwandlung der Dithmarscher Marschgebiete zu Eignungszonen führen würde.
- Auch die in Eignungsgebieten befindlichen Windkraftanlagen sind eine schwerwiegende Belastung für Landschaft und Umwelt. Sie müssen durch konsequentes Repowering reduziert werden. Da es in Dithmarschen im Februar 2004 nach Angabe der E.on 718 installierte Windkraftanlagen gab, es aber zum gegenwärtigen Zeitpunkt 800 sind, kann bei einer Zunahme von über 80 Windkraftanlagen in vier Jahren von „Repowering" für den Kreis Dithmarschen wirklich nicht die Rede sein, entsprechende Erlasse wurden hier nicht umgesetzt.
In diesem Zusammenhang zum Vergleich die Zahlen für das Jahr 2007:
- In Dithmarschen wurden 0 Windkraftanlagen abgebaut, aber 7 neu errichtet.
- In Nordfriesland wurden 42 Windkraftanlagen abgebaut und 31 neu errichtet.
- In Ostholstein wurden 40 abgebaut und 26 neu errichtet.
Begründung zu (2):
In Eggebek beantragte ein Investor die Genehmigung zur Errichtung von drei 180 Meter hohen Windkraftanlagen in unmittelbarer Ortsnähe, die dort für den Einsatz in der Nordsee "erprobt" werden sollten. Der von den Einwohnern befragte Meteorologe der Universität Hamburg konstatierte, dass am vorgesehen Ort erst ab 250 Meter Höhe Windverhältnis beginnen würden, die denen auf See annähernd ähneln würden. Bei der letzten Kommunalwahl wählten dann die Bürger von Eggebek einen Gemeinderat, der das Windkraft-Projekt ablehnte, die CDU schloss ihren eigenen Bürgermeister aus, weil er die Windkraftgegner unterstützt hatte.
Schlussfolgerung zu (2)
Die vorgeschlagene Regelung des Landesentwicklungsplans (Absatz 16) zur „industriell-gewerbliche Entwicklung und Erprobung" ist im wesentlichen ein Freibrief zur Aufstellung von Großanlagen überall im Land, einzige wesentliche Voraussetzung soll ein „Vertrag zwischen Hersteller und Betreiber" sein (Erläuterung im LEP-Text: „Maßgebliche Voraussetzung ist, dass der Testcharakter der Anlagen vom Hersteller detailliert dargestellt wird").
Deutlicher kann die Aufgabe der Planung durch das Land als staatliche Aufgabe und die Übergabe großer Teilflächen des Landes zur finanziellen Ausbeutung an private Investoren kaum gezeigt werden.





