Klimaschutz nach Dithmarscher Art

Teilansicht des Schaltfeldes Brunsbüttel
Teil I: Dividendensicherung für den Kreis
EON-Hanse plant, eine Netzgesellschaft zu gründen, in die ihr Gas- und Stromnetz eingebracht werden soll. Teilhaber sollen nach den Wünschen der EON die Kreise und kreisfreien Städte mit maximal 49,9% sein. Sie müssen diesen Anteil bei der EON kaufen. Und die behält mit 50,1 Prozent in jedem Fall das Sagen über die
- Höhe der Konzessionsabgaben,
die zwischen den Kommunen und dem Netzbetreiber verabredet werden und groß oder klein sein können (für den Verbraucher natürlich groß…).
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Verfügung zur Nutzung der Netze,
d.h. die EON bestimmt, wessen Strom durchgeleitet wird und wessen nicht.. -
Gewinne aus dem Netzbetrieb, wobei nicht gesagt ist, dass die kommunalen Anteilseigner der EON viel von ihrem ihr Geld wiedersehen, denn der Gewinn kann
die über Kosten groß oder klein gerechnet werden.
Aber der Kreis Dithmarschen als Anteilseigner der EON ist ausschließlich an Einnahmen aus EON-Dividenden interessiert. Der Landrat hat für eine entsprechende Vollmacht zur Stimmabgabe bei der nächsten Hauptversammlung der EON geworben und die Zustimmung des Kreistages erhalten. Nur die Grünen stimmten dagegen.
Teil II: Goldrausch …

Windmühlen in Dithmarschen - Der Abstand zum Landeshaus in Kiel ist ausreichend
Der beim Land in Vorbereitung befindliche Landesentwicklungsplan hat jetzt eine Datengrundlage aus Dithmarschen erhalten. Die Dithmarscher Gemeinden haben ihre Wünsche geäußert, wie viele neue Eignungsflächen für Windkraftanlagen in Zukunft ihre Landschaft schmücken sollen.
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Zur Zeit zieren etwa 900 Windkraftanlagen (WKA) den Dithmarscher Horizont.
Dafür wird offiziell eine Fläche von 2.098 ha als Eignungsfläche benötigt. In Wirklichkeit ist der Flächenverbrauch natürlich wesentlich höher, denn ein knappes Drittel der vorhandenen Windräder steht außerhalb von Eignungsgebieten und bleibt dort auch.
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Zusätzliche Wünsche der Gemeinden für 5.120 ha neue Windeignungsflächen liegen vor, davon
2.910 ha der sogenannten Priorität 1 (große Erfüllungswahrscheinlichkeit) sowie
2.210 ha der Priorität 2 (mittlere Erfüllungswahrscheinlichkeit) -
Gleichzeitig werden die Abstandsregeln zwischen WKA und Siedlungen oder Einzelhäusern auf den Stand von 1995 zurückgeführt.
Bei Höhen, die 1995 bei ca. 130 m und heute bereits bei 170 m und mehr liegen, mit freier Entwicklungstendenz nach oben.
Ein Zahlenbeispiel:
Betrug der Abstand bisher bei einer Höhe von 150m das 3,5fache = 525m, so braucht bei Windkraft-Anlagen beliebiger Höhe der Abstand zur Wohnbebauung nur noch 500 m zu betragen. -
Die notwendige Flächen-Entwicklung der Kommunen soll berücksichtigt werden, aber dort, wo dann eine WKA steht, wird sich keine Kommune mehr entwickeln.
Übrigens: In Dithmarschen gibt es etwa 200 Arbeitsplätze im Windanlagenbau, jedoch geschätzte 1300 im Tourismus. Eine Verdopplung der Nutzfläche aus Sicht möglicher Arbeitsplätze wäre also im Tourismus sinnvoll.
Der Kreistagsabgeordnete Malerius von der SPD sprach begeistert von einer „Goldgräberstimmung“, die es zu unterstützen gelte. Uns Grünen ist der ungeheure Flächenverbrauch bei gleichzeitiger Reduzierung der Abstände sowie die Vernachlässigung der Naturschutzbelange ein Dorn im Auge. Der Kreistag stimmte dem Windenergie-Plan mit großer Mehrheit zu. Nur die Grünen waren dagegen, denn für uns sind die Belange der Menschen in Dithmarschen wichtiger als der von der Landesregierung ausgelöste Goldrausch. .
Weiterhin lehnte der Kreistag unseren Antrag ab, der Kreis möge klar aussprechen, dass er für die Verluste von Anteilseignern (Kommanditisten) an Bürgerwindparks nicht hafte.
Sollten also die immer wieder versprochenen acht Prozent Zinsen ausbleiben oder sich das eingezahlte Kapital in Luft auflösen - Pech gehabt.
Das ist eben das Risiko der beteiligten Bürger

Wir forsten auf: Der Waldbestand in Dithmarschen umfasst 3% - Der Windmühlenbestand heute 1,5% der Kreisfläche





