ARGE oder Option?

Die Gesetze des SGB II und SGB III (Hartz IV-Gesetze) stehen auf dem Prüfstand. Nachdem das Bundesverfassungsgericht die jetzige Form für verfassungswidrig erklärt hat, liegt ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, der die bisherigen Fehlentwicklungen korrigieren soll. Voraussetzung dafür ist eine Änderung des §91 des Grundgesetzes, um ein gemeinsames Arbeiten von Bund (BA, Bundesanstalt für Arbeit) und Kommunen (Träger der Sozialhilfe) möglich zu machen. Wir laden Sie ein, mit uns die Vor- und Nachteile von ARGEN bzw. Optionskommunen zu diskutieren und zu erfahren, was sich hinter diesen kryptischen Begriffen verbirgt.

Der Termin 23.6. ist abgesagt. Ein neuer Termin wird rechtzeitig bekannt gegeben.

Meinungen zum Thema:

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Mitternachtsbierdeckelkompromiss“

So hat der Vorstandsvorsitzende der BA die Hartz IV-Gesetze in einem Interview genannt.


„Verfassungswidrig“

So hat das Bundesverfassungsgericht geurteilt.

 

30.000 Verfahren seit Januar 2005 vor dem Berliner Sozialgericht

Jahrespressekonferenz des Sozialgerichts Berlin vom 15. Januar 2010 - Auszüge aus der Ansprache der Präsidentin Frau Sabine Schudoma:

... Deutlich auffällig ist die Erfolgsquote. Während im Allgemeinen nur 1/3 der Klageverfahren am Sozialgericht Berlin für die Kläger zumindest mit einem Teilerfolg enden, erzielten in Hartz IV-Verfahren rund die Hälfte der Kläger zumindest einen Teilerfolg – im Jahr 2009 waren es 51 %. Das allerdings ist nicht gleichzusetzen mit einem finanziellen Erfolg. In einem erheblichen Teil der Verfahren – den bereits erwähnten Untätigkeitsklagen – gilt als Erfolg bereits, wenn eine Behörde überhaupt erst einmal eine Entscheidung fällt.

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Das sind nur einige Schlaglichter auf ein Gesetzespaket mit dem Namen eines verurteilten Kriminellen, das wohl als Kennzeichen schlechter Arbeit von Politikern und Verwaltung in Erinnerung bleiben wird.

Aber auch als Zeichen dafür, was in einer Demokratie, in der jeder mitreden und seine Interessen vertreten sehen will, zunehmend unmöglich zu sein scheint: Regeln zu schaffen, nach denen sich alle richten können ohne ständig das Gefühl zu haben, über's Ohr gehauen oder überfordert zu werden.

 

Hier zum Nachlesen:

Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisation der Grundsicherung für 
Arbeitsuchende

dipbt.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701555.pdf

Ausweitung der Anzahl der Optionskommunen im Rahmen der SGB-II-Organisationsreform

dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/015/1701564.pdf

Brigitte Pothmer, Sprecherin für Arbeitsmarktpolitik:

www.pothmer.de/cms/default/dokbin/322/322487.gruene_grundsicherung_statt_grundrevisio.pdf

FAZ.net-Info:

www.faz.net/s/Rub0E9EEF84AC1E4A389A8DC6C23161FE44/Doc~EDD8197543EE644B19774CD59E2D1ED0C~ATpl~Ecommon~Scontent.html

Grundgesetz §91e


 

 
 
 
 
 
 
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